Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemein

Diese AGB beziehen sich auf alle geschäftlichen Vorgänge über die Webseite treem.ch (inkl. aller Partnerseiten für den Ankauf). Treem behält sich das Recht vor, ihre AGB jederzeit zu ändern. Massgebend ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltende Version der AGB. Ankauf und Verkauf sowie weitere Begriffe aus dem Geschäftsverlauf werden in diesem Dokument aus der Sicht von Treem (nachfolgend nur Treem genannt) verwendet.

I. Datenschutz

  1. Alle persönlichen Informationen, die über Formulare auf treem.ch erhoben werden, sind ausschliesslich für den Versand, die Bezahlung und die Kommunikation zwischen treem und ihren Kunden da (Ausnahme I. 4.).
  2. Beim Besuch auf der Website von treem werden automatisch bestimmte Informationen gespeichert, die nur für firmeninterne Zwecke (Ausnahme I. 4.) genutzt werden und nicht an Dritte weitergegeben werden.
  3. Gesendete und erhaltene E-Mails werden ebenfalls von treem für interne Zwecke gespeichert.
  4. Die folgenden angeforderten persönlichen Informationen (Name, Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse) sind erforderlich, um mit der Serviceanfrage fortzufahren. Wenn ein Dienst aufgrund einer Dienstverpflichtung eines Dritten angefordert wird, werden diese Informationen zu Verifizierungs- und Qualitätszwecken an den Dritten weitergeleitet, einschliesslich der Bestätigung der Leistungstransaktion und der Übermittlung einer Kundenumfrage. Mi dem Akzeptieren dieser AGB erklären Sie sich mit dieser Übertragung und der Nutzung durch den Dritten für diesen Zweck einverstanden.

II. Ankauf

  1. Beim Einsenden eines Mobiltelefons werden die Daten unwiderruflich gelöscht. Der Kunde ist jedoch selber verantwortlich, sensitive Daten auf dem eingesendeten Gerät selber zu löschen, da treem keine Garantie übernimmt, das diese Daten Dritten oder einem Käufer zugänglich gemacht werden, wenn der Kunde die Löschung unterlässt.
    Die Haftung bei der Erbringung oder Ausführung der Dienstleistung von treem wird im Rahmen von Art. 199 OR wegbedungen.
  2. Treem löscht beim Ankauf jegliche Informationen auf den Geräten im Verfahren der Formatierung des Speichers, dies entspricht nicht einem sicheren löschen sämtlicher Daten.
  3. Das Porto beim Ankauf wird von Treem übernommen.
    1. Dies gilt für den Versand per Post. Andere Versandmethoden werden nur nach Absprache und dem Einverständnis von treem übernommen.
    2. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, dass er bei einer Postlieferung die per E-Mail erhaltene Etikette der Schweizerischen Post auf das Paket klebt.
  4. Der im Verkaufsformular der Website oder per Mail errechnete Preis ist unverbindlich. Dieser Vorgang (sowie alle anderen Ankäufe) ist eine Offerte des Verkäufers an revendo. Der in der Offerte errechnete Preis ist nur 10 Tage gültig. Treem behält sich das Recht vor, ohne Angabe eines Grundes eine solche Offerte abzulehnen.
    1. Ein endgültiger Preis kann erst nach einer gründlichen Überprüfung des Gerätes berechnet werden.
      1. Eine Berechnung mit einer kurzen Kontrolle nach der Einsendung des Gerätes kann zu einer anderen Offerte führen, sollte bei weiterführenden Überprüfungen Mängel auftreten. In diesem Fall wird der Verkäufer kontaktiert.
    2. Sollte der vom Verkäufer angegebene äusserliche Zustand oder die technischen Angaben nicht zutreffen, wird sich treem mit einem Gegenangebot an den Verkäufer wenden. Dieses Gegenangebot hat eine Gültigkeit von 30 Tagen ab Zustellung derselben.
      1. Bei funktionierenden Geräten kann der Zustand der Batterie schlechter sein als erwartet. Sollte ein Test mit der Diagnosesoftware ergeben, dass der Akku nicht mehr ausreicht und ersetzt werden muss, wird der Ankaufspreis entsprechend neu berechnet.
      2. Bei ungeöffneten Geräten muss die originale Kaufquittung dabei sein. Der Ankaufswert fällt dementsprechend tiefer aus.
    3. Ist die iCloud-Aktivierungssperre (FMI) bzw. Apple Gerätemanagement (MDM) aktiv oder sind Android Geräte mit einem Google oder Samsung Account verknüpft und gesperrt oder können durch eine nicht gelöschte Sperre (Muster/PIN-Code) nicht weiterverwendet werden:
      1. Muss eine iCloud-Aktivierungssperre nachträglich online noch entfernt werden, kann treem für den Mehraufwand CHF 40 verrechnen, d.h. vom Ankaufspreis abziehen.
        1. Anleitung zum Entfernen von Apple iCloud: https://support.apple.com/kb/ph2702?locale=en_US&viewlocale=de_DE
      2. Wurde «Mein iPhone suchen» unter iCloud nicht deaktiviert, wird im Sinn von Art. 82 OR der Ankaufspreis nicht ausbezahlt.
        1. Wenn das Gerät innerhalb von 20 Tagen Netto nach Ankauf immer noch mit der iCloud-Aktivierungssperre gesperrt ist (aufgrund fehlender Mitarbeit/Rückmeldung von Seiten des Verkäufers), werden wir das Gerät nach Bezahlung der Aufwandsentschädigung (Versand, Bewertung, Kontrolle und Lagerung) zurückschicken. Diese Aufwandsentschädigung beträgt bis zu CHF 40.
        2. Ist nach 40 Tagen Netto die Aufwandsentschädigung nicht bezahlt, wird das Gerät entsorgt.
    4. Reagiert der Verkäufer trotz mehrfachen Kontaktversuchen (Mail und Telefon) nicht auf ein Gegenangebot von treem, geht treem nach 30 Tagen ab Zustellung des initialen Gegenangebotes von einer stillschweigenden Annahme desselben durch den Verkäufer aus. Infolge dessen wird der entsprechende Betrag ausgezahlt und das/die Gerät/e gehen in den Besitz von treem über.
      Das Gegenangebot ist, wie unter Ziff. II, Abschn. 4b. erwähnt, 30 Tage ab Zustellung gültig.
    5. Bei übermässig mit Stickern beklebten Geräten, welche treem angekauft werden, berechnen wir CHF 30 für die Reinigung. Diese werden bei nicht Verkauf zusätzlich erhoben und bei Verkauf vom Ankaufspreis abgezogen. Es ist daher im Interesse des Kunden, dass das Gerät unbeklebt an revendo übergeben wird.
    6. Sollte bei der Bewertung des Gerätes festgestellt werden, dass der Zustand (äusserliche Gebrauchsspuren, technische Daten, Modell und nicht erwähnte defekte wie z.B. Wasserschaden) welcher vom Kunde angegeben wurde, stark von der Bewertung von revendo abweicht, wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 10.- verrechnet. Diese Bearbeitungsgebühr wird nur verrechnet, wenn der Kunde das Gerät final nicht an treem verkaufen will. Des Weiteren wird dann im Falle einer Rücksendung eine Gebühr von CHF 9 für den Versand berechnet, die vor der Rücksendung beglichen werden muss.
    7. Durch die Auslösung der Zahlung oder die telefonische/elektronische (Mail) Zustimmung vonseiten treem an den Verkäufer oder die telefonische/elektronische (Mail) Zustimmung vonseiten des Verkäufers an treem, wechselt das Gerät endgültig in den Besitz von treem.
    8. Möchte der Verkäufer ohne Grund von der Offerte zurücktreten, kann er dies per E-Mail bekannt geben. Sollte der Versand bereits erfolgt sein, wird eine Bearbeitungsgebühr für Smartphones von CHF 10 sowie CHF 9 Rückversand erhoben. Die Auszahlung erfolgt innerhalb weniger Tagen nach Eintreffen des Produktes bei treem. Ausnahme gibt es bei Geräten die Defekte aufweisen oder wenn Schwierigkeiten bei der Kontaktaufnahme bestehen. Die anfallende Gebühr für den Rückversand und die Bearbeitungsgebühr müssen vor dem Rückversand beglichen werden.
  5. Allfällige Transportschäden werden erst ab der Aufgabe an das für den Transport verantwortliche Unternehmen übernommen.
    1. Der Verkäufer selbst ist dafür verantwortlich, dass das Gerät für den Versand mit der Schweizerischen Post angemessen verpackt ist. Dies gilt auch für Pakete, die mehrere Produkte enthalten.
    2. Sollte bei den oben genannten Fällen ein Transportschaden entstehen und das Gerät unsachgemäss verpackt worden sein, wird der Schaden vom Ankaufspreis abgezogen.
    3. Für den Versand mit der Schweizerischen Post gibt es eine entsprechende Anleitung auf www.post.ch http://www.post.ch/post-startseite/post-geschaeftskunden/post-logistik/post-distribution-national/post-pakete/post-zusatzangebote-pakete/post-verpackung/post-paketversand.pdf
    4. Details unter Kapitel 6, Versand.
  6. Das offerierte Gerät muss vollumfänglich Eigentum des Verkäufers sein. Mit dem Akzeptieren der AGB und dem anschliessenden Abschluss des Ankauf-Vorganges bestätigt der Verkäufer diesen Sachverhalt.
  7. Der Verkäufer ist eine volljährige natürliche oder eine juristische Person mit Wohn- oder Firmensitz in der Schweiz oder Liechtenstein.
  8. Für Geräte, die teilweise oder vollumfänglich als defekt zu betrachten sind, ist i.d.R. eine detailliertere Prüfung notwendig. Mit der Abgabe oder dem Versand des Gerätes an treem, autorisiert der Verkäufer treem das Gerät nach Bedarf durch technische Veränderungen in einen testfähigen Zustand zu bringen. Treem übernimmt keine Verantwortung für Schäden als Folge dieser Veränderungen.